Lange Warteschlangen: Neue Anweisungen für israelische Wahllokale

Weil sich am Wahltag lange Schlangen bildeten, wies der Zentrale Wahlausschuss die Wahlhelfer an, den nächsten Wähler schon zu identifizieren, während der vorherige noch hinter dem Sichtschutz steht.
Die neuen Anweisungen, die am Dienstagnachmittag, dem 27. Oktober, herausgegeben wurden, sollen Verzögerungen in den Wahllokalen verringern, ohne das Wahlgeheimnis anzutasten. Den Wahlhelfern wurde mitgeteilt, dass die Identitätsprüfung des nächsten Wählers nicht mehr warten muss, bis der vorherige Wähler fertig ist.
Schneller durch die Schlange
Über die Anweisung berichteten um 14:13 Uhr mehrere Medien, darunter Srugim und JDN. Der amtierende Generaldirektor des Ausschusses, Dean Livne, warnte, dass Sekretäre von Wahllokalen, die unnötiges Gedränge nicht verhindern, ihres Postens enthoben werden könnten.
Die Änderung betrifft nur die Formalitäten. Hinter dem Sichtschutz darf sich weiterhin immer nur ein Wähler aufhalten, und die Stimmabgabe bleibt geheim.
In einer von N12 um 14:35 Uhr gemeldeten Aktualisierung wies der Ausschuss die Wahlhelfer außerdem an, die Wahlumschläge fortlaufend zu unterschreiben, damit dieser Schritt nicht zu einem weiteren Engpass wird.
Abgelaufene Ausweise und barrierefreies Wählen
In derselben Aktualisierung hieß es, ein abgelaufener israelischer Personalausweis dürfe einen Wähler nicht aufhalten, solange das Foto für die Identifizierung deutlich genug ist. Die Klarstellung bezieht sich auf den Personalausweis, nicht auf alle anderen Ausweisdokumente.
Die Wahlhelfer wurden zudem angewiesen, Wählern mit Behinderungen Vorrang zu geben, sie nicht warten zu lassen und eine Begleitperson im Rahmen der gesetzlichen Regeln für die begleitete Stimmabgabe helfen zu lassen.
Warum die Schlangen wichtig sind
Die Wahlbeteiligung erreicht an israelischen Wahltagen gewöhnlich am Nachmittag und Abend ihren Höhepunkt, wenn die Menschen nach der Arbeit kommen. Langsame Schlangen zu dieser Zeit können Wähler dazu bringen, aufzugeben und nach Hause zu gehen. Deshalb wollte der Ausschuss vermeidbare Verzögerungen noch vor dem abendlichen Andrang beseitigen.
Was bei Schließung der Wahllokale gilt
Wer vor der Schließung seines Wahllokals in der Schlange steht, darf wählen, auch wenn die Abfertigung der Schlange länger dauert. Die meisten Wahllokale schließen um 22:00 Uhr, einige früher.
Eine Verlängerung der Wahlzeit ist das nicht. Wer nach der Schließzeit seines Wahllokals eintrifft, wird nicht mehr eingelassen. Der Rat des Ausschusses ist daher einfach: vor Ablauf der Frist kommen. Bei Problemen im Wahllokal ist der Sekretär des Wahllokals der erste Ansprechpartner.



