Neue Knesset tritt am 10. November um 16:00 Uhr zusammen

Die 26. Knesset soll am Dienstag, 10. November, um 16:00 Uhr israelischer Zeit ihre Eröffnungssitzung abhalten. Präsident Isaac Herzog wird erwartet, wenn die 120 gewählten Abgeordneten die neue Wahlperiode beginnen.
Die Eröffnung folgt zwei Wochen auf die Wahl vom 27. Oktober. Am 4. November erhielt Herzog die offiziellen Ergebnisse vom Vorsitzenden des Zentralen Wahlausschusses, Richter Noam Sohlberg. Damit gehen die Abläufe von der Stimmenauszählung zu den institutionellen Schritten nach der Wahl über.
Ein bestätigter Parlamentstermin
Die Knesset nannte in ihrer offiziellen Mitteilung den 10. November und den Beginn um 16:00 Uhr. Neue Abgeordnete, Rückkehrer und wiedergewählte Mitglieder sollen im Jerusalemer Plenarsaal ihre Treueerklärungen abgeben.
Die Zeremonie ist ein fester Bestandteil des Übergangs zwischen Wahlperioden. Sie ermöglicht dem neuen Parlament, seine Arbeit aufzunehmen, während Präsident und Parteien getrennt davon die Bildung einer Regierung betreiben.
Die Mandate hinter den Verhandlungen
Nach der endgültigen Sitzverteilung erhält der Likud 27 Mandate und Gadi Eisenkots Yashar 21. Naftali Bennetts B'Yachad hat zwölf, die Gemeinsame Liste elf, die Demokraten und Ra'am jeweils acht.
Yisrael Beytenu, Vereinigtes Thora-Judentum und Otzma Yehudit verfügen über jeweils sieben Sitze. Schas und das Bündnis des Religiösen Zionismus haben jeweils sechs. Insgesamt entfallen auf Benjamin Netanyahus Parteienblock 53 Mandate, auf den rivalisierenden zionistischen Block 48 und auf die beiden arabischen Listen 19.
Das ist die Ausgangslage in einem Parlament, in dem 61 Sitze die Mehrheit bilden. Im israelischen Wahlsystem stimmen Wähler für Parteilisten. Die Mandatsverteilung bestimmt nicht unmittelbar den Ministerpräsidenten.
Das Parlament muss nicht auf die Koalition warten
Assaf Shapira vom Israel Democracy Institute erläuterte am 2. November, dass die Befugnisse der Knesset nicht von einer neuen Regierung abhängen. Sobald sie zusammentritt, kann sie nach den geltenden Gesetzen und Verfahrensregeln arbeiten.
Der bisherige Parlamentspräsident bleibt bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt, sofern er erneut als Abgeordneter gewählt wurde. Spätestens bei der Sitzung zur Einsetzung der Regierung muss ein neuer Präsident gewählt werden; eine frühere Wahl ist möglich.
Ein Organisationsausschuss ordnet die anfängliche Parlamentsarbeit. Vorläufige Ausschüsse für Finanzen sowie für auswärtige Angelegenheiten und Verteidigung können schon vor den ständigen Ausschüssen tätig werden. Damit bleiben Haushalts- und Sicherheitsfragen auch im Übergang parlamentarisch kontrollierbar.
Der eigene Zeitplan des Staatspräsidenten
Mit der Veröffentlichung der offiziellen Ergebnisse beginnt die Frist zur Vergabe des Regierungsbildungsauftrags. Der Präsident konsultiert die Fraktionen und hat ab Veröffentlichung sieben Tage Zeit, einen Abgeordneten auszuwählen.
Der erste Kandidat erhält 28 Tage zur Regierungsbildung. Der Präsident kann die Frist um höchstens 14 Tage verlängern. Diese Termine laufen neben der Parlamentseröffnung und können über die Treueerklärungen hinausreichen.
Der veröffentlichte Kalender des Zentralen Wahlausschusses nennt außerdem den 18. November als letzte Frist für Einsprüche gegen das Wahlergebnis beim Bezirksgericht Jerusalem.



