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Belgien lehnt Asylantrag des verurteilten Sharia4Belgium-Anführers Fouad Belkacem ab

Illustration eines nicht näher bestimmten belgischen Gerichtseingangs mit Steinsäulen und geschlossener bordeauxroter Mappe.
Asylantrag Fouad Belkacem Hinweis

Die belgische Asylbehörde hat den Schutzantrag von Fouad Belkacem abgelehnt, dem früheren Anführer von Sharia4Belgium, der wegen Terrors verurteilt und ausgebürgert wurde. Er kann noch Rechtsmittel einlegen und wurde nicht abgeschoben.

Die belgische Asylbehörde hat den Antrag auf internationalen Schutz von Fouad Belkacem abgelehnt, dem früheren Anführer von Sharia4Belgium, der wegen Terrordelikten verurteilt wurde. Damit ist der Weg für seine Rückführung nach Marokko nach Verbüßung seiner Haftstrafe frei. Die Ablehnung wurde am Freitag, dem 2. Oktober, bekanntgegeben; ein Rechtsmittel ist weiterhin möglich.

Das marokkanische Nachrichtenportal Bladi.net berichtete am 3. Oktober unter Berufung auf die Nachrichtenagentur Belga und den belgischen Migrationsminister, das Generalkommissariat für Flüchtlinge und Staatenlose (CGRS) habe den Antrag abgewiesen. Laut dem Bericht sahen die Behörden kein Hindernis, ihn nach dem Ende seiner Strafe nach Marokko zurückzuschicken.

Ein Antrag, der Tage zuvor bekannt wurde

Belkacems Schutzantrag wurde Berichten zufolge am Mittwoch, dem 30. September, öffentlich, zwei Tage vor der Bekanntgabe der Ablehnung. Das CGRS ist die belgische Stelle, die Asyl- und Schutzanträge in erster Instanz prüft.

Verurteilung und Ausbürgerung

Nach Angaben von Bladi.net verurteilte ein belgisches Gericht Belkacem 2015 wegen Terrorvorwürfen zu 12 Jahren Haft. 2018 entzog ihm das Berufungsgericht in Antwerpen die belgische Staatsbürgerschaft. Seine Strafe soll dem Bericht zufolge 2027 enden.

Neue strafrechtliche Vorwürfe gibt es in dem Fall nicht. Seine Verurteilung wegen Terrors bildet den Hintergrund der Entscheidung; vor den belgischen Behörden steht nun die Frage seines aufenthaltsrechtlichen Status nach Verbüßung der Strafe.

Was die belgischen Regeln zum Ausschluss sagen

Die Leitlinien des CGRS nennen Gründe, aus denen eine Person vom Flüchtlingsschutz ausgeschlossen werden kann, darunter Kriegsverbrechen, schwere nichtpolitische Straftaten, die vor der Aufnahme außerhalb Belgiens begangen wurden, sowie Handlungen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen. Die Begründung der Einzelentscheidung im Fall Belkacem wurde nicht veröffentlicht.

Erst Rechtsmittel, dann Abschiebung

Die Ablehnung eines Schutzantrags ist nicht dasselbe wie eine vollzogene Abschiebung, und Belkacem wurde nicht abgeschoben. Bladi.net berichtete, dass Belkacem gegen die Entscheidung noch Rechtsmittel einlegen kann; eine Rückkehr nach Marokko käme erst nach dem Ende seiner Haftzeit in Betracht. Als Nächstes stellt sich die Frage, ob er dieses Rechtsmittel vor seiner erwarteten Entlassung 2027 einlegt.

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