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EVP fordert Stopp von EU-Geldern für islamistische Netzwerke

Ein Parlamentsgebäude mit geschwungener Glasfassade steht in Straßburg neben einem leeren Platz unter blauem Himmel.
EVP im Europäischen Parlament Hinweis

Die EVP-Fraktion will EU-Gelder von islamistischen Netzwerken fernhalten und Personen sowie Organisationen mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft bei erfüllten Rechtsvoraussetzungen auf die Terrorliste setzen lassen. Die angenommene Entschließung verhängt selbst keine Sanktionen.

Die Europäische Volkspartei, die größte Fraktion im Europäischen Parlament, forderte am 8. Oktober 2026, islamistische Personen und Organisationen von EU-Fördermitteln auszuschließen und Empfänger genauer zu prüfen. Ihre Erklärung erschien vor einer Entschließung, die am selben Tag mit 381 Ja-Stimmen, 167 Nein-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen wurde, wie die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer sowie der Europäische Jüdische Kongress berichteten.

Was die EVP verlangt

Céline Imart, die das Thema für die EVP betreut, forderte den Rat auf, Personen und Organisationen mit Verbindungen zur Muslimbruderschaft auf die Terrorliste zu setzen, „soweit die Regeln dies erlauben“. Sie unterschied zwischen dem Islam als Religion und politischem Islam und begründete den Vorschlag mit dem Schutz von Demokratie und Religionsfreiheit.

„EU-Mittel dürfen niemals Personen oder Organisationen erreichen, die mit islamistischen Netzwerken verbunden sind“, erklärte Tomáš Zdechovský, Sprecher der Fraktion für Haushaltskontrolle. Er verlangte Prüfungen vor der Vergabe, Angaben zu Empfängern und Förderprogrammen sowie die Möglichkeit, das Geld bis zum endgültigen Begünstigten zurückzuverfolgen.

Die kurze EVP-Erklärung nennt keinen konkreten Förderempfänger, beziffert keine mutmaßlichen Zahlungen und kündigt keine rückwirkende Prüfung an. Die Forderungen betreffen Förderfähigkeit, Transparenz und den Zahlungsstopp bei Regelverstößen.

Was die EU-Rechnungsprüfer festgestellt haben

Ein gesonderter Bericht des Europäischen Rechnungshofs aus dem Jahr 2025 liefert Hintergrund. Er bemängelte unvollständige und unzuverlässige Angaben über EU-Fördermittel für Nichtregierungsorganisationen sowie mangelnde Offenlegung bestimmter öffentlich finanzierter Lobby- und Interessenvertretungsaktivitäten.

Die Prüfer erfassten für den Zeitraum 2021 bis 2023 Förderzusagen von 7,4 Milliarden Euro an NGOs im Bereich der internen EU-Politik, warnten jedoch vor einem unzuverlässigen Gesamtüberblick. Die Summe betrifft NGO-Förderung allgemein. Sie ist keine Schätzung von Zahlungen an islamistische Organisationen. Zudem fehlten laut Prüfung proaktive Kontrollen, ob die Empfänger die Werte der EU achten.

Frankreichs Innenministerium veröffentlichte am 21. Mai 2025 seinen Bericht über die Muslimbruderschaft und den politischen Islam. Der Auftrag dazu war im April 2024 erteilt worden. Österreich erfasst Symbole der Muslimbruderschaft seit 2019 im Symbole-Gesetz. Diese nationalen Maßnahmen verfolgen unterschiedliche Ziele und entsprechen keiner Einstufung als Terrororganisation durch die EU.

Zustimmung und Einwände nach der Abstimmung

Die Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer begrüßte die Entschließung am 8. Oktober. Ihr Abgeordneter Nicolas Bay forderte Behörden auf, Verbindungen zwischen Organisationen, Finanzierungsquellen und den Zugang zu europäischen Institutionen zu untersuchen. Die Fraktion erwartet nun Maßnahmen von Kommission und Rat.

Auch Renew Europe unterstützte ein Vorgehen und verlangte, Fördermittel und institutionellen Zugang an die Achtung der Grundrechte zu knüpfen. Die Abgeordnete Nathalie Loiseau verteidigte den Kampf gegen islamistische Einflussnahme, lehnte aber eine Gleichsetzung von Islamismus und Islam sowie die Förderung von Muslimfeindlichkeit ab.

Gegner äußerten Bedenken hinsichtlich der Bürgerrechte. Eine gemeinsame Erklärung von NGOs, die das Forum europäischer muslimischer Jugend- und Studierendenorganisationen, FEMYSO, am 8. Oktober veröffentlichte, warnte davor, dass vage Vorwürfe die Finanzierung und demokratische Beteiligung muslimischer Zivilgesellschaft einschränken könnten.

Was die Rechtslage verändern würde

Eine Entschließung des Parlaments setzt eine Organisation nicht automatisch auf die EU-Terrorliste. Nach den veröffentlichten Regeln des Rates muss zunächst eine zuständige nationale Behörde eine Entscheidung im Zusammenhang mit terroristischen Handlungen getroffen haben. Diese kann Ermittlungen, Strafverfolgung oder eine Verurteilung betreffen. Für die Listung ist ein gesonderter Ratsbeschluss erforderlich.

Für Israel gehört zum Hintergrund die Hamas, die 1987 als palästinensischer Zweig der Muslimbruderschaft entstand und bereits EU-Sanktionen gegen Terrorismus unterliegt. Der Europäische Jüdische Kongress hob den Fokus der neuen Entschließung auf demokratische Institutionen, Finanzierungskontrollen und koordiniertes Handeln hervor. Entscheidend ist nun, welche konkreten Personen oder Organisationen die Behörden ermitteln und nach den geltenden Regeln mit Maßnahmen belegen können.

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