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Israel News Pulse

Antisemitismus

Nach Antisemitismus-Ermittlungen verlangt Kongressausschuss Antworten von UCLA und UCSF

Nachmittagssonne fällt in einen leeren universitären Lesesaal mit langen Holztischen, geschlossenen Büchern und hohen Fenstern.
UCLA und UCSF, Kongressausschuss Hinweis

Der Bildungs- und Arbeitsausschuss des US-Repräsentantenhauses weitet seine Prüfung der medizinischen Ausbildung an UCLA und UCSF aus. Nach den Antisemitismus-Untersuchungen verlangt er Auskunft zu mutmaßlicher Diskriminierung bei Zulassungen und Einstellungen.

In einer Mitteilung vom 15. Oktober nannte der Ausschussvorsitzende Tim Walberg die David Geffen School of Medicine der UCLA und die University of California in San Francisco, UCSF. Die neuen Anfragen betreffen Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe beziehungsweise ethnischer Zuordnung und Geschlecht. Beide Einrichtungen erklärten gegenüber JNS, sie prüften die Schreiben und hätten mit dem Ausschuss kooperiert.

Wie die Untersuchung ausgeweitet wurde

Walberg leitete die Antisemitismus-Untersuchungen an den medizinischen Hochschulen im August 2025 ein. Der Ausschuss erklärt nun, dabei seien weitere Praktiken bei Zulassung und Beschäftigung sichtbar geworden, die geprüft werden müssten.

Die neuen Schreiben beschreiben „eine breitere schädliche Infrastruktur“, die Antisemitismus und andere Diskriminierung fortschreibe. Das ist die Bewertung der Belege durch den Ausschuss, kein Gerichtsurteil zu den neuen Vorwürfen.

Bei UCLA verweist der Ausschuss auf Angaben von Hinweisgebern zu Zulassungsentscheidungen und zur Nutzung von Postleitzahlen, um die ethnische Zuordnung von Bewerbern zu ermitteln. Bei UCSF äußert er Bedenken zu Vorgaben für Diversitätsziele in ärztlichen Weiterbildungsprogrammen und zum Umgang dieser Programme mit standardisierten Bewertungskriterien. Die Vorwürfe betreffen bestimmte Verfahren und Entscheidungsträger, nicht sämtliche Studierenden oder Beschäftigten.

Was das Justizministerium festgestellt hat

Der Ausschuss beruft sich auf zwei getrennte Untersuchungen des Justizministeriums. Am 6. Mai 2026 kam das Ministerium zu dem Schluss, dass die medizinische Fakultät der UCLA bei der Zulassung der Jahrgänge 2023, 2024 und 2025 bewusst nach ethnischer Zuordnung ausgewählt habe. Das Feststellungsschreiben stützte sich auf Zulassungsdaten und weitere Unterlagen.

Am 22. September veröffentlichte das Ministerium einen ähnlichen Befund zur medizinischen Fakultät der UCSF. Es warf ihr vor, die ethnische Zuordnung habe den Übergang zwischen Bewerbungs- und Gesprächsphasen beeinflusst. Weiße und asiatische Bewerber seien mit geringeren Quoten zugelassen worden als schwarze und hispanische Bewerber.

Dabei handelt es sich um behördliche Feststellungen des Justizministeriums nach Title VI. Die Mitteilung zu UCSF beschrieb Verhandlungen zur Herstellung rechtskonformer Verfahren und gegebenenfalls eine Klage. Ein Behördenbefund und ein Schreiben des Kongresses entscheiden für sich genommen kein Gerichtsverfahren.

Die Antwort der Hochschulen

In früheren, von Reuters veröffentlichten Antworten verteidigte UCLA im Mai 2026 ihr Zulassungsverfahren als leistungsbezogen. UCSF widersprach den Feststellungen des Ministeriums im September 2026 und erklärte, jeden Bewerber individuell zu prüfen, wobei akademische Exzellenz Vorrang habe.

Die medizinische Fakultät der UCLA erklärte gegenüber JNS, sie habe Unterlagen vorgelegt und im Juli 2026 freiwillig an der Ausschussanhörung teilgenommen. UCSF teilte mit, seit August 2025 mit den Anfragen kooperiert zu haben und weiterhin an einer Klärung der Untersuchung zu arbeiten.

Beide Einrichtungen erklärten, die neuen Schreiben zu prüfen. JNS nannte den 29. Oktober als Frist für die angeforderten Dokumente und Mitteilungen. Das ist eine Frist zur Herausgabe von Unterlagen, kein angekündigter Termin einer öffentlichen Anhörung oder eines Urteils.

Wen Title VI schützt

Title VI des Bürgerrechtsgesetzes verbietet Diskriminierung wegen Rasse, Hautfarbe oder nationaler Herkunft in Programmen mit finanzieller Unterstützung des Bundes. Die Leitlinien des Bildungsministeriums erläutern, dass dies auch jüdische Studierende schützt, die wegen tatsächlicher oder zugeschriebener gemeinsamer Abstammung oder ethnischer Merkmale diskriminiert werden.

Rein religiöse Diskriminierung bildet keine eigene Kategorie unter Title VI. Vorwürfe geschlechtsbezogener Diskriminierung benötigen eine gesonderte Rechtsgrundlage. Die Ausschussregeln erlauben Kontrollanhörungen und verpflichtende Vorladungen beziehungsweise Dokumentenanforderungen. Mitglieder können gesetzgeberische Antworten verfolgen; Rechtsdurchsetzung und Gerichtsurteile erfolgen in getrennten rechtlichen Verfahren.

UCLAs früherer Vergleich betraf einen anderen Fall

Der am 29. Juli 2025 verkündete Vergleich über 6,13 Millionen Dollar beendete Frankel gegen die Regenten der University of California. In der Klage ging es um den Zugang zum Campus und UCLAs Reaktion auf das Protestcamp 2024. Der Vergleich erledigte nicht die Untersuchung der medizinischen Hochschulen vom Oktober 2026.

Die Einigung umfasste Zahlungen an Kläger, Anwaltskosten und Beiträge zur Bekämpfung von Antisemitismus sowie eine dauerhafte gerichtliche Verfügung zum Schutz des Campuszugangs. Die UC-Mitteilung nannte 2,33 Millionen Dollar für acht externe Organisationen und 320.000 Dollar für die UCLA-Initiative gegen Antisemitismus.

Die neue Untersuchung lenkt den Blick erneut auf Entscheidungen innerhalb der medizinischen Hochschulen. Unmittelbar steht deren Antwort auf die Dokumentenanforderungen an. Die Zulassungsvorwürfe, der Vergleich zum Campuszugang und der Schutz jüdischer Studierender behalten jeweils ihren eigenen sachlichen und rechtlichen Rahmen.

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