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Israel News Pulse

Iran

FinCEN warnt vor iranischem Missbrauch von Chums-Spenden und nennt Texas-Fall

Morgenlicht fällt in eine leere Bankschalterhalle aus Marmor mit Messinggeländern und einer Drehtür.
FinCEN-Warnung zu Iran und Chums Hinweis

Das US-Finanzministerium fordert Banken auf, einen möglichen iranischen Missbrauch religiöser Spenden zu erkennen. Die Warnung verweist auf die Schuldbekenntnisse zweier Männer aus Houston und betont, dass legitime Hilfsorganisationen Finanzdienste weiter nutzen können sollen.

Ein Beispiel in der FinCEN-Warnung vom 15. Oktober betrifft Bargeld, das 25 Teilnehmer einer religiösen Pilgerreise mitführten. Der zugrunde liegende Fall des Justizministeriums dokumentiert ein eingeräumtes Vorgehen: Geld in den Vereinigten Staaten sammeln und dessen Transfer in den Iran ohne die erforderlichen Genehmigungen des Finanzministeriums organisieren. Dieser frühere Fall gibt der neuen Bankenwarnung einen konkreten Bezug.

Was Chums in der Warnung bedeutet

Chums ist ein religiöser Beitrag in Höhe eines Fünftels des jährlichen Einkommensüberschusses. Schiitische Gemeinschaften unterstützen damit religiöse und soziale Programme. Zahlungen können über Einrichtungen oder Vertreter gesammelt werden, die mit ranghohen Geistlichen verbunden sind. Die Praxis selbst ist kein Vorwurf eines Fehlverhaltens.

FinCEN, die für Finanzinformationen zuständige Behörde des Finanzministeriums, erklärt, der Iran könne über Einrichtungen mit Verbindungen zum Regime oder dessen führenden Geistlichen einige Sammelnetzwerke kontrollieren. Die dreiseitige Warnung nennt informelle Überweisungssysteme und Bargeldkuriere als mögliche Kanäle. Dies sind Einschätzungen der Behörde auf Grundlage von Finanzmeldungen, Informationen der Strafverfolgung und öffentlichen Quellen.

Die Angeklagten aus Houston und ihre Geständnisse

Muzzamil Zaidi und Asim Mujtaba Naqvi bekannten sich am 1. Mai 2024 der Verabredung zu Straftaten und der Verstöße gegen den International Emergency Economic Powers Act schuldig. Ihre Schuldbekenntnisse erfolgten vor Bundesrichterin Tanya Chutkan in Washington. Sie waren im August 2020 in Houston festgenommen worden.

Nach Angaben des Justizministeriums wurden von Dezember 2018 bis Dezember 2019 Zehntausende Dollar gesammelt, darunter Chums und als Jemenhilfe beworbene Spenden. Das Geld war für den Iran bestimmt, unter anderem für das Büro von Ali Khamenei, der damals oberster Führer war.

Die Staatsanwaltschaft beschrieb Beteiligte, die Beträge unter 10.000 Dollar mitführten, um Kontrollen zu vermeiden. Dazu gehörte die Pilgergruppe, die vom Irak in den Iran weiterreiste. Der belegte Fall betrifft ungenehmigte Transfers und die eingeräumten Sanktionsverstöße. Die Schuldbekenntnisse belegen nicht, dass jeder Spender das Ziel des Geldes kannte.

Welche Muster Banken prüfen sollen

FinCEN nennt Hilfsorganisationen, die ohne erkennbare gemeinnützige Leistungen Geld einwerben, große unerklärte Spenden mit anschließenden Transfers an andere Organisationen, Versuche zur Umgehung von Meldepflichten sowie Zahlungen, auf die Barabhebungen oder weitere Überweisungen ohne klare Geschäftsbeziehung folgen.

Kein einzelnes Merkmal entscheide darüber, ob eine Aktivität verdächtig sei, erklärt die Behörde. Banken sollten die Vorgeschichte des Kunden und sämtliche Umstände prüfen. Für einschlägige Verdachtsmeldungen verlangt die Warnung die Kennung FIN-2026-IRANCHARITYABUSE in Feld 2 und in der Sachverhaltsdarstellung. Diese Meldevorgabe ist von der Feststellung zu unterscheiden, eine bestimmte Transaktion sei rechtswidrig.

Teil einer umfassenderen Finanzkampagne

Die Warnung gehört zur Operation Economic Outcast des Finanzministeriums. Am selben Tag ging das Ministerium auch gegen Finanznetzwerke mit der International Development Bank for Investment and Finance im Irak, Wechselstuben und Vermittlungsunternehmen vor. Es warf ihnen vor, dem Iran beim Zugang zu Devisen und bei deren Transfer zu helfen.

Die OFAC-Liste vom 15. Oktober enthält 16 Personen und zehn Einrichtungen, die aufgrund der Iran-bezogenen Befugnisse benannt wurden, sowie eine gesonderte Kuba-Listung der Banco Internacional de Comercio S.A. Der kubanische Eintrag sollte ohne Erläuterung dieses Unterschieds nicht zur Zahl der iranischen Einrichtungen hinzugezählt werden.

Legitime Spenden bleiben gesondert zu betrachten

Das Finanzministerium erklärt ausdrücklich, dass legitime Hilfsorganisationen Finanzdienste und transparente Kanäle nutzen können sollen. Der geforderte Ansatz richtet sich nach dem bewerteten finanziellen Risiko und behandelt eine Religionszugehörigkeit nicht als Beleg für Fehlverhalten.

Die Warnung legt einen aktuellen Meldeschwerpunkt fest und verweist auf einen früheren Strafrechtsfall. Sie verkündet weder ein pauschales Chums-Verbot noch eine neue Verurteilung und belegt nicht die kursierende Behauptung, es sei das erste Dokument der US-Regierung überhaupt zu dieser Praxis.

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